AGB Stand: 01.05.2024, 1/1
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Akademie für Gesundheits- und Sozialberufe GmbH
1 Vertragsabschluss bei Veranstaltungen
1.1 Die Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen der Akademie für Gesundheits- und
Sozialberufe GmbH (nachfolgend AGS) ist verbindlich und hat schriftlich (per Brief, Telefax,
eingescannter Anmeldung) oder online innerhalb der in den Veranstaltungsunterlagen genannten
Frist zu erfolgen. Ist keine Frist genannt, hat die Anmeldung bis spätestens 14 Tage vor Beginn
der Veranstaltung der AGS zu erfolgen. Verspätete Anmeldungen können nur bei freien Restka-
pazitäten berücksichtigt werden. Die AGS differenziert zwischen „offenen Veranstaltungen“, die
sich an eine Vielzahl unterschiedlicher Teilnehmer richten, und „Unternehmensveranstaltungen“,
die von einem Unternehmen beauftragt und von der AGS nur für dieses Unternehmen durchge-
führt werden. Erfolgt bei „offenen Veranstaltungen“ die Anmeldung durch ein Unternehmen,
eine Behörde o. Ä., können Teilnehmer und Vertragspartner voneinander abweichen.
1.2 Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die AGS bestätigt
den Eingang der Anmeldung. Mit Zugang der schriftlichen Bestätigung kommt der Vertrag zu-
stande.
2 Zahlungsbedingungen
2.1 Der Veranstaltungspreis wird mit Rechnungszugang fällig und ist unmittelbar nach Erhalt
der Rechnung unter Angabe der Rechnungs-, Veranstaltungs- und Kundennummer auf das in der
Rechnung genannte Konto ohne Abzug zu bezahlen.
2.2 Soweit bei Veranstaltungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat eine Ratenzahlung
vereinbart wurde, werden die entsprechenden Raten gesondert in Rechnung gestellt. Bei Privat-
zahlern kann statt der einzelnen Rechnungsstellungen nach vorheriger Abstimmung mit dem
Vertragspartner auch ein Zahlungsplan mit allen Rechnungsterminen zur Verfügung gestellt
werden.
2.3 Dauert ein Veranstaltungszeitraum nicht länger als einen Monat, ist der vollständige Veran-
staltungspreis spätestens vor dem ersten Veranstaltungstag zu zahlen (Geldeingang bei der
AGS). Dies gilt nicht bei Beauftragungen von Gebietskörperschaften, öffentlichen Anstalten
oder Körperschaften und Unternehmensveranstaltungen. Die AGS ist berechtigt, die Teilnahme
an der Veranstaltung bis zum Eingang der Zahlung zu verweigern.
3 Leistungsumfang
3.1 Der Veranstaltungspreis umfasst lediglich die Teilnahme an der Veranstaltung. Weitere
Kosten (z. B. für Fachliteratur oder Prüfungsgebühren) sind nur im Preis enthalten, wenn dies
in den jeweiligen Veranstaltungsunterlagen ausdrücklich erwähnt ist.
3.2 Ein Erfolg ist nicht geschuldet. Bei Nichtbestehen einer etwaigen Abschlussprüfung kommt
eine Minderung oder Rückforderung des Preises nicht in Betracht.
3.3 Die AGS behält sich vor, den Inhalt der Veranstaltung - im Interesse der Teilnehmer - den
Erfordernissen der Praxis bzw. dem sonstigen Stand der pädagogischen Entwicklung anzupas-
sen, soweit nicht für den Vertragspartner unzumutbar. Die AGS wird über etwaige Anpassungen
frühzeitig - soweit möglich - informieren.
4 Rücktritt und Kündigung
4.1 Der Vertragspartner kann, soweit es sich um einen Privatzahler handelt, bei offenen Veran-
staltungen bis zu 30 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich vom Vertrag zurück-
treten. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der AGS. Mit Erklärung des
Rücktritts wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 10 % des Teilnehmerpreises, höchstens
100 Euro, fällig. Dies gilt nicht, soweit der Vertragspartner gesetzlich zum Rücktritt berechtigt
ist. Bereits gezahlte Preise werden unter Abzug der ggf. zu zahlenden Bearbeitungspauschale
zurückgewährt. Nach Ablauf des oben genannten Zeitraums ist der volle Veranstaltungspreis zu
zahlen, auch wenn eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht erfolgt, es sei denn, der Vertrags-
partner ist gesetzlich zum Rücktritt berechtigt.
4.2 Bei Veranstaltungen, die nur zeitweise vom Teilnehmer besucht werden, ist der Vertrags-
partner zur Zahlung des vollen Preises verpflichtet; eine Ermäßigung kommt nicht in Betracht.
4.3 Der Vertragspartner ist berechtigt, der AGS einen Ersatzvertragspartner zu benennen, der
berechtigt ist, in das Vertragsverhältnis des ursprünglichen Vertragspartners mit der AGS einzu-
treten. Der Eintritt des Ersatzvertragspartners hat durch schriftliche Mitteilung sowohl durch den
Erst- als auch durch den Ersatzvertragspartner gegenüber der AGS zu erfolgen. Für den Eintritt
eines Ersatzvertragspartners berechnet die AGS dem Erstvertragspartner eine Bearbeitungsge-
bühr in Höhe von EUR 50,00. Ab Eintritt des Ersatzvertragspartners in das Vertragsverhältnis
mit der AGS schuldet der Ersatzvertragspartner die ab diesem Zeitpunkt noch zu zahlende Ver-
gütung. Ein Rückforderungsanspruch des Erstvertragspartners gegenüber der AGS wegen vom
Erstvertragspartner bereits gezahlter Vergütung besteht nicht. Etwaige Rückzahlungen sind im
Verhältnis von Erst- zu Ersatzvertragspartner zu vereinbaren.
4.4 Bei Veranstaltungen mit einer Dauer von über 6 Monaten kann der Vertragspartner bei offe-
nen Veranstaltungen mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der ersten 6 Veranstaltungsmonate
schriftlich kündigen. Danach besteht ein Kündigungsrecht von 6 Wochen zum Ende der jeweils
nächsten 3 Monate.
4.5 Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt in
allen Fällen unberührt.
5 Änderungsvorbehalt
5.1 Die AGS ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei nicht von der AGS zu
vertretender Verhinderung des Dozenten, oder - bei offenen Veranstaltungen - Unterschreitung
der Mindestteilnehmerzahl berechtigt, Veranstaltungen oder Teile von Veranstaltungen abzusa-
gen. Die Vertragspartner werden hierüber unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Gezahlte Vergütun-
gen werden umgehend erstattet. Soweit eine Veranstaltung nur teilweise abgesagt wird, erfolgt
die Rückerstattung der gezahlten Vergütung entsprechend des abgesagten Teils der Veranstal-
tung, es sei denn, die teilweise Durchführung der Veranstaltung ist für den Vertragspartner unzu-
mutbar oder im Hinblick auf das Veranstaltungsziel wertlos.
5.2 Soweit nicht gesondert abweichend vereinbart, ist die AGS berechtigt, bei Vorliegen eines
von der AGS nicht zu vertretenden wichtigen Grundes Zeit und Ort der Veranstaltung zu ändern,
soweit dies dem Vertragspartner rechtzeitig, d. h. spätestens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn,
mitgeteilt wird. Der Vertragspartner ist in diesem Fall zum Rücktritt berechtigt, wenn die Ände-
rung nicht nur unwesentlich ist. Eine wesentliche Änderung liegt insbesondere vor, wenn sich
der Veranstaltungszeitpunkt um mehr als zwei Monate verschiebt oder der neue Veranstaltungs-
ort mehr als 10 km vom alten Veranstaltungsort entfernt ist.
5.3 Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Dozenten. Ein Wechsel von Dozenten wird
vorbehalten.
6 Haftung
Die AGS haftet auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder gro-
ber Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Erfüllungsgehilfen. Der vorstehende Haftungsausschluss für
einfache Fahrlässigkeit gilt nicht für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, hier je-
doch der Höhe nach begrenzt auf typische vorhersehbare Schäden. Wesentliche Vertragspflich-
ten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Ver-
trages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung ein Vertragspartner regelmäßig ver-
trauen darf. Unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör-
pers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
7 Urheberrecht
Die ausgegebenen Arbeitsunterlagen der AGS sind urheberrechtlich geschützt und dürfen außer-
halb der engen Grenzen der urheberrechtlichen Schutzbestimmungen nicht - auch nicht auszugs-
weise - ohne schriftliche Einwilligung der AGS vervielfältigt oder öffentlich wiedergegeben
werden.
8 Datenschutz
Die AGS speichert die personenbezogenen Daten aller Vertragspartner/Teilnehmer in maschi-
nenlesbarer Form im Rahmen der Abwicklung des mit dem Vertragspartner bestehenden Ver-
tragsverhältnisses. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, der Vertrags-
partner/Teilnehmer nimmt Förderungen in Anspruch und der Fördermittelgeber hat den Daten-
austausch in seinen Förderbestimmungen festgelegt. Der Vertragspartner/Teilnehmer kann jeder-
zeit gegenüber der AGS der Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung mit Wirkung für die
Zukunft widersprechen. Näheres kann unserer Datenschutzerklärung unter www.ags-sh.de/da-
tenschutz/ entnommen werden.
9 Dokumentation
Während der Durchführung der Veranstaltung ist jeder Teilnehmer für die korrekte Dokumenta-
tion seiner Anwesenheit auf den entsprechenden Formularen verantwortlich. Folgen aus fehler-
haften Angaben besonders bei öffentlicher Förderung seiner Teilnahme trägt der Teilnehmer,
ggf. hat er die AGS von Forderungen freizustellen.
10 Geltungsbereich
10.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend für sämtliche Verträge mit Ver-
tragspartnern/Teilnehmern für Veranstaltungen der AGS, soweit in den besonderen Vertragsbe-
dingungen für die jeweilige Veranstaltung nichts Abweichendes geregelt ist.
10.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insoweit nicht, als sie Regelungen in Zu-
wendungsbescheiden der öffentlichen Hand, der Verdingungsordnung oder anderen öffentlichen
Richtlinien/Vorgaben entgegenstehen.
11 Abweichungen/Ergänzungen
Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners
werden nur anerkannt, wenn die AGS ihrer Geltung schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch,
wenn die AGS den Auftrag in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des
Vertragspartners vorbehaltlos ausführt.
12 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis folgenden
Rechtsstreitigkeiten ist, falls der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Kiel. Diese Gerichtsstandsvereinbarung
gilt auch, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.