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Vertragsabschluss bei Veranstaltungen
1.1 Die Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen der Akademie
für Gesundheits- und
Sozialberufe GmbH (nachfolgend AGS) ist verbindlich und hat schriftlich (per
Brief, Telefax, eingescannter Anmeldung) oder online innerhalb der in den
Veranstaltungsunterlagen genannten Frist zu erfolgen. Ist keine Frist genannt,
hat die Anmeldung bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung der AGS
zu erfolgen. Verspätete Anmeldungen können nur bei freien Restkapazitäten
berücksichtigt werden. Die AGS differenziert zwischen „offenen
Veranstaltungen“, die sich an eine Vielzahl unterschiedlicher Teilnehmer
richten, und „Unternehmensveranstaltungen“, die von einem Unternehmen
beauftragt und von der AGS nur für dieses Unternehmen durchgeführt werden.
Erfolgt bei „offenen Veranstaltungen“ die Anmeldung durch ein Unternehmen, eine
Behörde o. Ä., können Teilnehmer und Vertragspartner voneinander abweichen.
1.2 Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs
berücksichtigt. Die AGS bestätigt den Eingang der Anmeldung. Mit Zugang der schriftlichen
Bestätigung kommt der Vertrag zustande.
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Zahlungsbedingungen
2.1 Der Veranstaltungspreis wird mit Rechnungszugang fällig
und ist unmittelbar nach Erhalt
der Rechnung unter Angabe der Rechnungs-, Veranstaltungs- und Kundennummer auf
das in der Rechnung genannte Konto ohne Abzug zu bezahlen.
2.2 Soweit bei Veranstaltungen mit einer Laufzeit von mehr
als einem Monat eine Ratenzahlung vereinbart wurde, werden die entsprechenden
Raten gesondert in Rechnung gestellt. Bei Privatzahlern kann statt der
einzelnen Rechnungsstellungen nach vorheriger Abstimmung mit dem Vertragspartner
auch ein Zahlungsplan mit allen Rechnungsterminen zur Verfügung gestellt
werden.
2.3 Dauert ein Veranstaltungszeitraum nicht länger als einen
Monat, ist der vollständige Veranstaltungspreis spätestens vor dem ersten
Veranstaltungstag zu zahlen (Geldeingang bei der AGS). Dies gilt nicht bei
Beauftragungen von Gebietskörperschaften, öffentlichen Anstalten
oder Körperschaften und Unternehmensveranstaltungen. Die AGS ist berechtigt,
die Teilnahme an der Veranstaltung bis zum Eingang der Zahlung zu verweigern.
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Leistungsumfang
3.1 Der Veranstaltungspreis umfasst lediglich die Teilnahme
an der Veranstaltung. Weitere
Kosten (z. B. für Fachliteratur oder Prüfungsgebühren) sind nur im Preis
enthalten, wenn dies
in den jeweiligen Veranstaltungsunterlagen ausdrücklich erwähnt ist.
3.2 Ein Erfolg ist nicht geschuldet. Bei Nichtbestehen einer
etwaigen Abschlussprüfung kommt eine Minderung oder Rückforderung des Preises
nicht in Betracht.
3.3 Die AGS behält sich vor, den Inhalt der Veranstaltung - im
Interesse der Teilnehmer - den Erfordernissen der Praxis bzw. dem sonstigen
Stand der pädagogischen Entwicklung anzupassen, soweit nicht für den Vertragspartner
unzumutbar. Die AGS wird über etwaige Anpassungen frühzeitig - soweit möglich -
informieren.
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Rücktritt und Kündigung
4.1 Der Vertragspartner kann, soweit es sich um einen
Privatzahler handelt, bei offenen Veranstaltungen bis zu 30 Kalendertage vor
Beginn der Veranstaltung schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Maßgebend ist
der Eingang der Rücktrittserklärung bei der AGS. Mit Erklärung des Rücktritts
wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 10 % des Teilnehmerpreises,
höchstens 100 Euro, fällig. Dies gilt nicht, soweit der Vertragspartner gesetzlich
zum Rücktritt berechtigt ist. Bereits gezahlte Preise werden unter Abzug der
ggf. zu zahlenden Bearbeitungspauschale
zurückgewährt. Nach Ablauf des oben genannten Zeitraums ist der volle
Veranstaltungspreis zu zahlen, auch wenn eine Teilnahme an der Veranstaltung
nicht erfolgt, es sei denn, der Vertragspartner ist gesetzlich zum Rücktritt
berechtigt.
4.2 Bei Veranstaltungen, die nur zeitweise vom Teilnehmer
besucht werden, ist der Vertragspartner zur Zahlung des vollen Preises
verpflichtet; eine Ermäßigung kommt nicht in Betracht.
4.3 Der Vertragspartner ist berechtigt, der AGS einen Ersatzvertragspartner
zu benennen, der
berechtigt ist, in das Vertragsverhältnis des ursprünglichen Vertragspartners mit
der AGS einzutreten. Der Eintritt des Ersatzvertragspartners hat durch
schriftliche Mitteilung sowohl durch den Erst- als auch durch den Ersatzvertragspartner
gegenüber der AGS zu erfolgen. Für den Eintritt eines Ersatzvertragspartners
berechnet die AGS dem Erstvertragspartner eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 15,00.
Ab Eintritt des Ersatzvertragspartners in das Vertragsverhältnis mit der AGS
schuldet der Ersatzvertragspartner die ab diesem Zeitpunkt noch zu zahlende
Vergütung. Ein Rückforderungsanspruch des Erstvertragspartners gegenüber der AGS
wegen vom Erstvertragspartner bereits gezahlter Vergütung besteht nicht.
Etwaige Rückzahlungen sind im Verhältnis von Erst- zu Ersatzvertragspartner zu
vereinbaren.
4.4 Bei Veranstaltungen mit einer Dauer von über 6 Monaten
kann der Vertragspartner bei offenen Veranstaltungen mit einer Frist von 6
Wochen zum Ende der ersten 6 Veranstaltungsmonate schriftlich kündigen. Danach
besteht ein Kündigungsrecht von 6 Wochen zum Ende der jeweils nächsten 3
Monate.
4.5 Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus
wichtigem Grund bleibt in
allen Fällen unberührt.
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Änderungsvorbehalt
5.1 Die AGS ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere
bei nicht von der AGS zu vertretender Verhinderung des Dozenten, oder - bei
offenen Veranstaltungen - Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl berechtigt,
Veranstaltungen oder Teile von Veranstaltungen abzusagen. Die Vertragspartner
werden hierüber unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Gezahlte Vergütungen werden
umgehend erstattet. Soweit eine Veranstaltung nur teilweise abgesagt wird,
erfolgt die Rückerstattung der gezahlten Vergütung entsprechend des abgesagten
Teils der Veranstaltung, es sei denn, die teilweise Durchführung der
Veranstaltung ist für den Vertragspartner unzumutbar oder im Hinblick auf das
Veranstaltungsziel wertlos.
5.2 Soweit nicht gesondert abweichend vereinbart, ist die AGS
berechtigt, bei Vorliegen eines von der AGS nicht zu vertretenden wichtigen
Grundes Zeit und Ort der Veranstaltung zu ändern, soweit dies dem Vertragspartner
rechtzeitig, d. h. spätestens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt
wird. Der Vertragspartner ist in diesem Fall zum Rücktritt berechtigt, wenn die
Änderung nicht nur unwesentlich ist. Eine wesentliche Änderung liegt
insbesondere vor, wenn sich der Veranstaltungszeitpunkt um mehr als zwei Monate
verschiebt oder der neue Veranstaltungsort mehr als 10 km vom alten
Veranstaltungsort entfernt ist.
5.3 Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Dozenten.
Ein Wechsel von Dozenten wird vorbehalten.
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Haftung
Die AGS haftet auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund,
nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Erfüllungsgehilfen.
Der vorstehende Haftungsausschluss für einfache Fahrlässigkeit gilt nicht für
die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, hier jedoch der Höhe nach
begrenzt auf typische vorhersehbare Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind
abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung ein
Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Unberührt bleibt die Haftung für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie
nach dem Produkthaftungsgesetz.
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Urheberrecht
Die ausgegebenen Arbeitsunterlagen der AGS sind urheberrechtlich
geschützt und dürfen außerhalb der engen Grenzen der urheberrechtlichen
Schutzbestimmungen nicht - auch nicht auszugsweise - ohne schriftliche Einwilligung
der AGS vervielfältigt oder öffentlich wiedergegeben werden.
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Datenschutz
Die AGS speichert die personenbezogenen Daten aller Vertragspartner/Teilnehmer
in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Abwicklung des mit dem Vertragspartner bestehenden
Vertragsverhältnisses. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht, es
sei denn, der Vertragspartner/Teilnehmer nimmt Förderungen in Anspruch und der
Fördermittelgeber hat den Datenaustausch in seinen Förderbestimmungen festgelegt.
Der Vertragspartner/Teilnehmer kann jederzeit gegenüber der AGS der Nutzung
seiner Daten für Zwecke der Werbung mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
Näheres kann unserer Datenschutzerklärung unter www.ags-sh.de/datenschutz/
entnommen werden.
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Dokumentation
Während der Durchführung der Veranstaltung ist jeder
Teilnehmer für die korrekte Dokumentation seiner Anwesenheit auf den
entsprechenden Formularen verantwortlich. Folgen aus fehlerhaften Angaben
besonders bei öffentlicher Förderung seiner Teilnahme trägt der Teilnehmer,
ggf. hat er die AGS von Forderungen freizustellen.
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Geltungsbereich
10.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend
für sämtliche Verträge mit Vertragspartnern/Teilnehmern für Veranstaltungen der
AGS, soweit in den besonderen Vertragsbedingungen für die jeweilige
Veranstaltung nichts Abweichendes geregelt ist.
10.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insoweit
nicht, als sie Regelungen in Zuwendungsbescheiden der öffentlichen Hand, der
Verdingungsordnung oder anderen öffentlichen Richtlinien/Vorgaben
entgegenstehen.
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Abweichungen/Ergänzungen
Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende
Bedingungen des Vertragspartners werden nur anerkannt, wenn die AGS ihrer
Geltung schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn die AGS den Auftrag in
Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Vertragspartners
vorbehaltlos ausführt.
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Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle
aus dem Vertragsverhältnis folgenden Rechtsstreitigkeiten ist, falls der Vertragspartner
Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Kiel. Diese Gerichtsstandsvereinbarung
gilt auch, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
hat.